Datenschutzhinweis Videoaufnahmen bei Testfahrzeugen

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung

Verantwortlicher im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Verbindung mit Video- und Audioaufzeichnungen hinsichtlich der Entwicklung von Automatisierung in landwirtschaftlichen Prozessen und Assistenzsystemen für Transportfahrten ist:

AGCO GmbH (im Folgenden als "AGCO" bzw. "Wir" bezeichnet) mit Sitz in 87616 Marktoberdorf, Johann-Georg-Fendt-Str. 4, registriert unter: Kempten HRB 10327

Datenverarbeitung beim Betrieb von Testfahrzeugen

Um die Qualität bei landwirtschaftlichen Arbeiten und im gewerblichen Betrieb, sowie die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, arbeiten wir an der Entwicklung und Einführung neuer Technologien, um autonomes Fahren zu etablieren und landwirtschaftliche Prozesse intelligenter zu machen. Durch die Integration autonomer Fahrsysteme sollen Arbeiten und Fahrten mit den Fahrzeugen durch den Einsatz intelligenter Mess-, Kamera- und Sensortechnik verbessert und optimiert werden.

Deshalb setzen wir speziell gekennzeichnete Testfahrzeuge ein, welche Daten von verschiedenen Sensoren, als auch Video- und Audioaufnahmen vom Fahrzeugumfeld aufzeichnen.

Art und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Durch den Betrieb der speziell gekennzeichneten Testfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr, sowie auf landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben, werden personenbezogene Daten erhoben und wie im Folgenden beschrieben verarbeitet.

Wir verbauen verschiedene Sensoren, wie GNSS-/Ortungssensoren, Radar- und Ultraschallsensoren, etc. als auch Videokameras, Mikrofone, Messtechnik, etc. in unterschiedlichen Konfigurationen an den Testfahrzeugen. Das Umfeld der Fahrzeuge im landwirtschaftlichen und gewerblichen Einsatz, als auch im öffentlichen Straßenverkehr wird aufgezeichnet und in Audio- und Videodateien gespeichert und bei Bedarf mit Daten von weiteren Sensoren ergänzt und/oder zusammengeführt.

Videoaufzeichnungen werden genutzt, um Modelle der zu bearbeitenden und zu befahrenden Umgebung sowie statische und dynamische Verkehrsobjekte zu erstellen. Beispielsweise handelt es sich dabei um Hindernisse, besondere geologische Formationen, Straßenmarkierungen, LKW, Autos, Motorräder, Fahrräder, etc. und den dazugehörigen Positionen und Bewegungsprofilen relativ zum Testfahrzeug. Eventuell werden auch Bewegungsabläufe von Fußgängern und Passanten analysiert, um deren Bewegungsrichtung zu berechnen oder vorherzusagen.

Aufzeichnung von Umgebungsgeräuschen und deren Speicherung in Audiodateien werden genutzt, um z.B. spezielle (Gefahren-)Situationen, wie beispielsweise durch Martinshorn begleitete Einsatzfahrten von Rettungskräften zur erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Damit diverse Abläufe bei landwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeiten sowie grundsätzliche Verkehrsszenarien von Straßenverkehrsteilnehmern erkannt und verarbeitet werden können, sind Video-, Audio- und Sensordaten notwendig. Weitere Auswertungen können zur Entwicklung und Optimierung von Berechnungsverfahren und Algorithmen für autonome Fahrsysteme dienen.

Zur Entwicklung unserer autonomen Fahrsysteme ist eine Identifikation von Personen, Fahrzeugherstellern, Fahrzeugmodellen, o.ä. nicht notwendig und deshalb sind unsere Systeme dafür nicht ausgelegt. Durch speziell entwickelte Algorithmen werden (Verkehrs-)Objekte in der Fahrzeugumgebung lediglich in Kategorien wie „Gras“, „Bäume“, „Personen“, „Autos“, „Traktoren, … klassifiziert.

Trotz allem können Aufnahmen in Form von Audio- oder Videoaufzeichnungen von Einzelpersonen während des Arbeitseinsatzes des Testfahrzeugs oder im Straßenverkehr, Fahrzeugkennzeichen oder anderen personenbezogenen Daten entstehen.

Nebenstehende Abbildung zeigt exemplarisch eine Video-/Bildaufnahme und die per Software identifizierten und kategorisierten Objekte.

Herangezogene Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Audio- und Videoaufzeichnungen im Testfahrzeugumfeld (inkl. Aufnahmen personenbezogener Daten von Fußgängern, Fahrern, Passanten, etc.) beruht auf dem berechtigten Interesse des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

AGCO hat das berechtigte Interesse zur Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Video- und Audioaufnahmen, um mit diesen Testfahrzeugen die Entwicklung und Optimierung von landwirtschaftlichen Prozessen und die Weiterentwicklung des autonomen Fahrens zu gewährleisten. Daten, die während der Entwicklung und des Betriebs von Testfahrzeugen erhoben werden, dienen zur Weiterentwicklung, Validierung und Freigabe von Algorithmen für unterschiedliche Funktionen die zur Prozessoptimierung und für das autonome Fahren notwendig sind. Zusätzlich besteht ein weiteres berechtigtes Interesse an der Verarbeitung von Daten der Testfahrzeuge nach Serieneinführung der Technik für die Prozessoptimierung und das autonome Fahren, um Verbesserungen und Fehlerbehebung von Softwareversionen zu validieren und freizugeben, um die gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Anforderungen der Aufsichtsbehörden zu erfüllen oder für den Schutz der eigenen Interessen im Falle eines Gerichtsverfahrens. Des Weiteren ist AGCO durch die Entwicklung eigener Fahrsysteme daran interessiert, Fahrzeuge und landwirtschaftliche Prozesse zu optimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, was dem öffentlichen Interesse dient. Deshalb ist die Aufzeichnung von Bild- und Tonmaterial und die Verarbeitung der entsprechenden Daten notwendig.

Dauer der Datenspeicherung

Personenbezogene Daten werden gespeichert, solange es der jeweilige Zweck verlangt. Bei Datenverarbeitung zu mehreren Zwecken werden personenbezogene Daten gelöscht oder in eine nicht mehr direkt rückführbare Form umgewandelt und gespeichert, sobald alle Zwecke abschließend erfüllt wurden.

Sicherheit der Verarbeitung

Bei AGCO werden Daten nach dem aktuellen Stand der Technik gesichert. In den folgenden Beispielen ist aufgeführt, mit welchen Sicherungsmaßnahmen personenbezogene Daten vor Missbrauch oder weiterer unberechtigter Verarbeitung geschützt werden:

Personenbezogene Daten werden nur wenigen autorisierten Personen zugänglich gemacht und sind entsprechend geschützt:

  • Verschlüsselte Übertragung und Speicherung von erhobenen Daten innerhalb der EU
  • Technische Abschottung anderer IT-Systeme um unberechtigte Zugriffe wie Hacking o.ä. zu verhindern
  • Permanente Zugriffsüberwachung der entsprechenden IT-Systeme zum rechtzeitigen Erkennen und Abwehren von Missbrauch

Datenweitergabe an Dritte

Die Entwicklung und Validierung von sicheren und zuverlässigen Algorithmen und Software zum autonomen Fahren sind gekoppelt an tausende Betriebsstunden von Testfahrzeugen in entsprechenden Einsatzszenarien mit unterschiedlichen Kombinationen von Hardware und Software. Dies führt zu großen Datenmengen von Kamera-, Audio- und Sensoraufzeichnungen, die AGCO nicht alleine verarbeiten und analysieren kann. Aus diesem Grund werden Daten zur gemeinsamen zweckgebundenen Nutzung mit Kooperationspartnern in verschlüsselter Form geteilt, um die Anzahl an Fahrten mit Testfahrzeugen auf ein Minimum zu reduzieren. Zu unseren Kooperationspartnern zählen Unternehmen innerhalb des AGCO Konzerns, ausgewählte Lieferanten von Hard- und Softwarekomponenten und entsprechende Dienstleister sowie Universitäten und Institute, die auf dem jeweiligen Fachgebiet Forschung betreiben.

Wenn Daten in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) verarbeitet werden, verwendet AGCO Standardvertragsklauseln mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten gemäß den europäischen Datenschutzstandards verarbeitet werden. Wenn Sie die spezifischen Sicherheitsvorkehrungen für die Übertragung von Daten in andere Länder in Erfahrung bringen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über einen der unten aufgeführten Kommunikationskanäle.

Die Europäische Union hat bereits ein vergleichbares Datenschutzniveau für bestimmte Länder außerhalb der EU wie Kanada und die Schweiz festgelegt. Da das Datenschutzniveau vergleichbar ist, bedarf die Datenübertragung in diese Länder keiner besonderen Genehmigung oder Vereinbarung.

Kontaktdetails AGCO Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) ist:

AGCO GmbH
Johann-Georg-Fendt-Straße 4
D-87616 Marktoberdorf
E-Mail: info.fendt@agcocorp.com
Telefon: 08342 / 77-0
Telefax: 08342 / 77-220

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail unter DataPrivacy@agcocorp.com oder postalisch über unsere Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Kennzeichnung der Testfahrzeuge

An den Testfahrzeugen sind spezielle Kennzeichnungen angebracht, die wie links oder ähnlich aussehen können.

Betroffenenrechte

Basierend auf der DSGVO und weiteren Datenschutzbestimmungen können betroffene Personen von Aufzeichnung und Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmte Rechte geltend machen.

In bestimmten Fällen können Daten ohne weitere, zusätzliche Informationen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht abgerufen und keine Auskunft erteilt werden. Personen, welche im Umfeld eines Testfahrzeugs aufgezeichnet wurden, können ohne zusätzliche Informationen nicht identifiziert werden. Der von AGCO fokussierte Verarbeitungszweck bedarf keiner Wiedererkennung von Personen, weshalb wir von Gesetzes wegen keine zusätzliche Datenverarbeitung vornehmen dürfen. Deshalb könnten die Rechte gemäß Art.15 bis 20 DSGVO ausgeschlossen sein. Betroffenenrechte können nur nachgegangen werden, wenn zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, die zur eindeutigen Identifizierung benötigt sind. Trotz zusätzlicher Informationen könnte es uns nicht möglich sein, Personen eindeutig zu identifizieren und somit dem Anspruch auf Zugriff oder Löschung von Daten nachzukommen. Da wir keine Identifizierung von Personen bei unseren Datenaufzeichnungen vornehmen, wissen wir nicht, wer betroffen ist. Betroffenenrechte könnten durch die Notwendigkeit zur Aufbewahrung von Daten aus anderen gesetzlichen Gründen oder durch die Rechte von Anderen eingeschränkt sein.

Während und unmittelbar nach der Datenerhebung durch das Testfahrzeug (z.B. wenn Sie als Fußgänger im Sichtfeld der Kamera sind und auf die Aufzeichnung aufmerksam werden) können Sie direkt widersprechen und den Fahrer um die Löschung der relevanten Daten bitten.

Hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie laut DSGVO Anspruch auf:

  • das Recht, jederzeit Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO)
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten oder Vervollständigung lückenhafter Daten (Art. 16 DSGVO)
  • das Recht, Daten nach den gesetzlichen Vorgaben löschen oder in der Verarbeitung einschränken zu lassen (z. B. bei Widerruf Ihrer Einwilligung oder unrechtmäßiger Verarbeitung) (Art. 17, 18 DSGVO)
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Sie können eine Übersicht Ihrer Daten in einem elektronischen Format zur Verfügung gestellt bekommen) (Art. 20 DSGVO)
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Anfrage an unsere eingangs genannten Verantwortlichen.

Beschwerde bei Aufsichtsbehörden

Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht datenschutzkonform verarbeiten, können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach, Telefon: +49 (0) 981 180093-0, Telefax: +49 (0) 981 180093-800, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Fristen zur Erfüllung von Betroffenenrechten

Wir versuchen alle Anfragen binnen eines Monats zu bearbeiten. Ggf. kann sich dieser Zeitraum verlängern, je nach Nachvollziehbarkeit, Zuordenbarkeit, Komplexität und Detailgrad der Anfrage.

Diese Datenschutzinformation wird von Zeit zu Zeit angepasst. (Stand: 07.12.2022)