Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte 2024

nach §6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

AGCO/Fendt steht für nachhaltiges Wirtschaften, sicheres Arbeiten und respektvollen Umgang. Das Unternehmen ist bestrebt kontinuierlich seine Aktivitäten und Lieferketten zu verbessern. Diese Grundsatzerklärung gilt für die AGCO GmbH und deren Standorte in Deutschland sowie betroffene verbundene Unternehmen des AGCO-Konzerns im europäischen Ausland.

Vorwort der AGCO GmbH Geschäftsführung

Die AGCO GmbH steht mit der Marke Fendt als traditionsreicher und innovativer Landmaschinenhersteller seit ihrem Bestehen für nachhaltiges Wirtschaften, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sowie für einen respektvollen Umgang mit Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. In gleichem Maße bekennt sich AGCO/Fendt zur Achtung der Menschenrechte und übernimmt Verantwortung für die Wertschöpfungskette sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens und Handelns auf die Gesellschaft und Umwelt. AGCO/Fendt respektiert die international anerkannten Menschenrechte und ist bestrebt, die eigenen operativen Aktivitäten sowie die der Lieferketten dahingehend stetig zu verbessern. Diese Grundsatzerklärung gilt für die AGCO GmbH und deren Standorte in Deutschland sowie betroffene verbundene Unternehmen des AGCO-Konzerns im europäischen Ausland.

Jahresübersicht der vergangenen Grundsatzerklärungen

Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte nach §6 Abs. 2 LkSG stellen wir ihnen nachfolgend die bisherigen Grundsatzerklärungen zum Download zur Verfügung.