Standards und Richtlinien
Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt basiert auf den Prinzipien, wie sie u. a. in den folgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerken und Standards festgelegt sind:
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
- Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- UN-Kinderrechtskonvention
- UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau („Frauenrechtskonvention“)
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte / wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
- Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs-Übereinkommen)
- Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen)
Diese grundlegenden Normen und Werte schlagen sich ebenso in den AGCO-Richtlinien nieder und beinhalten somit einen verbindlichen Handlungsrahmen für Mitarbeitende, Geschäftspartner und Lieferanten (siehe dazu „Maßnahmen“).
Um Menschenrechte mit entsprechender Sorgfalt zu achten, streben wir u. a. Folgendes an:
- Einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz, der allen geltenden lokalen Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen und Vorschriften entspricht
- Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und einen Arbeitsplatz, der frei von unzulässiger Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen ist
- Sicherheit für Mitarbeitende am Arbeitsplatz und auf Geschäftsreisen
- Diversität als Element für den Erfolg der Geschäftsstrategie
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Verbot von Menschenhandel, Sklaverei oder jeglicher Form von Zwangsarbeit
- Verbot jeglicher Form von Kinderarbeit gemäß Definition in der jeweils geltenden Gerichtsbarkeit bzw. ein von AGCO/Fendt definiertes Mindestarbeitsalter von 15 Jahren
- AGCO/Fendt bestärkt und unterstützt die Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Lieferanten darin, ihrer Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen und diese ebenfalls an ihre Unterauftragnehmer weiterzugeben.